Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 16. August 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über DJ- und damit zusammenhängende Eventleistungen von Event DJ Tommy, Tomas Stehlik, soweit sie wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen wurden. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Vertrag haben Vorrang.
2. Vertragsschluss
Eine Anfrage über Telefon, E-Mail oder WhatsApp ist zunächst unverbindlich. Ein Vertrag kommt zustande, wenn ein konkretes Angebot angenommen bzw. eine Buchung von beiden Seiten entsprechend vereinbart wird.
3. Leistungsumfang
Art, Veranstaltungsdatum, Einsatzort, Spielzeit, Technik, Auf- und Abbau sowie sonstige Leistungen richten sich nach dem jeweiligen Angebot bzw. der individuellen Vereinbarung.
4. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass der vereinbarte Veranstaltungsort rechtzeitig zugänglich ist und die für die vereinbarte Leistung erforderlichen räumlichen und technischen Voraussetzungen vorhanden sind. Besondere Vorgaben der Location, Zufahrtsbeschränkungen, Treppen, lange Transportwege oder außergewöhnliche Aufbauvorgaben sollten vor Vertragsschluss mitgeteilt werden.
5. Vergütung und Zahlung
Die Vergütung sowie gegebenenfalls vereinbarte Anzahlungen, Fahrtkosten oder Zusatzleistungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot bzw. Vertrag. Zahlungsfristen ergeben sich aus Angebot, Vertrag oder Rechnung.
6. Änderungen und Verlängerungen
Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs oder eine Verlängerung der Spielzeit sind nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich. Etwaige Mehrkosten werden vor bzw. bei der Änderung vereinbart.
7. Absage, Verlegung und höhere Gewalt
Die Folgen einer Absage oder Verlegung richten sich nach der individuellen Vereinbarung und den gesetzlichen Vorschriften. Kann eine Leistung aufgrund eines von keiner Vertragspartei zu vertretenden, außergewöhnlichen Ereignisses nicht erbracht werden, werden die Parteien eine angemessene Lösung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rechte und Pflichten abstimmen.
8. Musikwünsche
Musikwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Ein Anspruch auf die Verfügbarkeit oder das Abspielen jedes einzelnen gewünschten Titels besteht nicht, insbesondere wenn technische, rechtliche oder veranstaltungsbezogene Gründe entgegenstehen.
9. Sicherheit und Hausrecht
Die Sicherheit von Gästen und Technik hat Vorrang. Bei konkreten Gefahren für Personen oder Equipment kann eine Leistung unterbrochen werden, bis die Gefahr beseitigt ist. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
10. Haftung
Für die Haftung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Zwingende gesetzliche Haftungsansprüche werden durch diese Bedingungen nicht eingeschränkt.
11. Rechte Dritter und Veranstaltungspflichten
Etwaige Genehmigungen, Meldungen oder Rechte im Zusammenhang mit der Veranstaltung richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben und der konkreten Aufgabenverteilung zwischen Veranstalter, Location und Dienstleister. Abweichende Vereinbarungen bedürfen einer eindeutigen Absprache.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Vereinbarungen im gesetzlich zulässigen Umfang unberührt.